Harz IV - Verwertung der Lebensversicherung bei langjährigen Selbständigen

12. Mai 2009

§ 12 SGB II bestimmt, dass alle verwertbaren Vermögensgegenstände bei der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen auch Lebensversicherungen, welche sodann ggf. verwertet werden müssen.

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 07.05.2009 – B 14 AS 35/08 R) kann die Verwertung bei Personen, welche langjährig selbständig tätig waren und keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben, eine besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 2. Alt. SGB II darstellen. Zu prüfen ist in diesen Fällen, ob beim Antragsteller durch die Verwertung der Versicherung eine Versorgungslücke entsteht.

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