2. November 2009
Nur weil den Mieter eine ungültige Renovierungsklausel im Mietvertrag vor einer Renovierung schützt, darf der Vermieter keinen Mietzuschlag zur ortsüblichen Miete verlangen. Der BHG hatte im Frühjahr viele Renovierungsklauseln in den Mietverträgen für ungültig erklärt. Daraufhin hatten vermehrt Vermieter Zuschlage zu den Mieten verlangt. Dies sei so nicht rechtens entschied jetzt der Bundesgerichtshof BGH Az. VIII ZR 181/07
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