Vermieter darf gekündigtem Mieter während Räumungsstreitigkeiten die Heizung abdrehen

Jun 09
16
Gemäß BGH ist die Versorgungssperre durch den Vermieter nicht als Besitzverletzung anzusehen. Wenn der Vermieter die Versorgung des Mieters mit Heizung, Strom und Wasser nach Beendigung des Mietverhältnisses abstellt, liegt besitzrechtlich keine verbotene Eigenmacht vor. (BGH, Urteil v. 06.05.2009, XII ZR 137/07)

Veröffentlicht Dienstag, den 16. Juni 2009 um 14:23 von Redaktion/Recht

Zugeordnet in Mietrecht
Tags beendigung, mieter, mietverhältnis, räumung



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