Verkäufer muss über Nichtvermietung aufklären

Nov 09
30
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, müssen Sie den Käufer ungefragt über die komplette Vermietsituation in den letzten Jahren aufklären und sich dies auch möglichst schriftlich bestätigen lassen. Tun Sie es nicht, laufen Sie Gefahr, dass Ihr Immobilienverkauf für ungültig erklärt wird. So ist es einem Verkäufer einer Mietwohnung ergangen, der versäumt hatte, den Käufer über die Vermietung der dazu gehörigen Garage aufzuklären. Der Käufer hatte sich die Mieteinnahmen schön gerechnet und kam später mit seinen Einnahmen nicht zurecht. Er konnte seine Finanzierung nicht ordentlich bedienen und griff auf den Verkäufer zurück. Durch mehrere Instanzen waren die Urteile unterschiedlich. Jetzt jedoch entschied der Bundesgerichtshof höchstinstanzlich, dass der Verkauf ungültig sei, weil der Verkäufer die nicht- oder nur schwer vermietbare Garage vergessen hatte zu erwähnen. So kann es gehen, wenn man sich nicht alles und jede Kleinigkeit schriftlich bestätigen lässt.
BGH Az. V ZR 175/07

Veröffentlicht Montag, den 30. November 2009 um 11:31 von Redaktion

Zugeordnet in Mietrecht
Tags hausverkauf, informationspflicht, kaufannulierung, vermietbarkeit, vermietungsauflistung



Dein Kommentar

Name:
Kommentar:
Captcha:

Suchen

NewsFeeds

Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.

Abonnieren

Kategorien

Video Beiträge

Weitere Videos

Aktuelle Urteile

Schlagwortwolke >

Archive