Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung für Kinder wird geprüft

Mai 09
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Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom 27.01.2009 (Az.: B 14 AS 5/08 R) Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wegen der hierin festgesetzten Höhe der Regelleistung für Kinder geäußert. Die Entscheidung wurde nach Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Zu beanstanden ist nach der Auffassung des Senats, dass die in § 28 SGB II festgesetzte Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs nicht auf der Basis der Ermittlung des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder und Jugendliche bestimmt wurde, sondern durch einen Abschlag in Höhe von 40% der Regelleistung eines alleinstehenden Erwachsenen gemäß § 20 SGB II. Hierneben hält der Senat es unter Hinweis auf Art. 3 Abs. 1 GG nicht für folgerichtig, dass für alle Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs eine einheitliche Regelleistung vorgesehen ist.

Veröffentlicht Donnerstag, den 7. Mai 2009 um 19:20 von RA'in Twelmeier

Zugeordnet in Sozialrecht
Tags arbeitslosengeld ii, bundessozialgericht, bundesverfassungsgericht, gleichbehandlung, regelleistung für kinder, sgb ii, verfassungmäßigkeit



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