Verbesserung des internationalen Designschutzes
Jun 09
24
Mit den Gesetzen soll das Geschmacksmusterrecht international auf den neusten Stand gebracht werden. Es werden Voraussetzungen geschaffen, welche den territorialen Schutzumfang internationaler Registrierungen von Geschmacksmustern bei der WIPO in Genf erheblich erweitern sollen. Gleichzeitig soll das Verfahren für internationale Registrierung beim Deutschen Patent- und Markenamt modernisiert werden. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen für die Ratifikation der Genfer Akte geschaffen.
Dem Geschmacksmustergesetz werden Vorschriften zur internationale Eintragungen und deren Wirkungen beigefügt. Auch die Erklärung der Schutzverweigerung und die Möglichkeit der Schutzentziehung werden geregelt. Insbesondere sollen Anmelder jetzt erstmals die Möglichkeit erhalten, eine Anmeldung nach dem Haager Abkommen auch über das Deutsche Patent- und Markenamt einzureichen. Bisher war nur eine direkte Anmeldung bei der WIPO möglich.
Veröffentlicht Mittwoch, den 24. Juni 2009 um 05:48 von RA'in Twelmeier
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Gewerblicher Rechtsschutz
Tags bundestag, designschutz, eintragung, geschmacksmuster, geschmacksmustergesetz, wipo
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