Urteil gegen Sharehosting-Dienste

Jul 09
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Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 12. 6. 2009 dem Betreiber des Sharehosting-Dienstes „rapidshare.com“ auf eine Klage der GEMA untersagt, ca. 5.000 Musiktitel öffentlich zugänglich zu machen. Der Betreiber und auch andere Sharehoster sind hiernach nun verpflichtet wirksamere und umfangreichere Maßnahmen zum Schutz vor Urheberrechtsverletzungen zu schaffen, als diese derzeit eingerichtet haben. Die fortlaufende und aufwändige Kontrolle durch die Rechteinhaber ist damit nicht mehr notwendig.

Veröffentlicht Montag, den 6. Juli 2009 um 05:37 von RA'in Twelmeier

Zugeordnet in Urheber- und Medienrecht
Tags gema, landgericht, sharehosting, urheberrecht



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