Unterhalt erhöht sich, wenn der Partner eine leer stehende Immobilie nicht vermietet!

7. April 2010

Rechtsanwalt

Wenn ein unterhaltspflichtiger Partner, eine ihm gehörende leer stehende Immobilie, die er für eigene Wohnzwecke nicht benötigt und ohne ausreichenden Grund nicht vermietet, ist dem Partner der durchschnittlich erzielbare Mietzins als fiktives Einkommen anzurechnen. Welches natürlich zu einer Erhöhung seiner Unterhaltspflicht führt. So entschied das OLG Jena AZ: 1 UF 123/09

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