Unklare Rechtslage bei Betriebsrenten.

9. März 2010

Rechtsanwalt Redaktion

Wenn Arbeitnehmer Geld in Betriebsrenten einzahlen, müssen sie befürchten dass ihre Vorsorge in den ersten Jahren komplett durch hohe Abschlusskosten aufgezehrt wird. Im Jahre 2007 hatte zwar das Landesarbeitsgericht München einer Frau 5.000,- Euro Erstattung zugesprochen, die über 6.000,- Euro eingezahlt hatte und nur 630,- Euro beim Verlassen der Firma erhalten sollte. Dieses Urteil ist jedoch ein Einzelfall. Das Bundesarbeitsgericht hat hier noch keine Grundsatzentscheidung getroffen. Vielleicht bringt ein neuer Fall, den das Landesarbeitsgericht Köln entschieden hat jetzt Klarheit, denn das Urteil Az 7 SA 454/08 ist nun beim BAG zur Revision anhängig.

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Kommentare

Mick

Monday, den 29. March 2010 um 12:30

... die hohen Abschlußkosten, ein Dauerbrenner. Hoffentlich entscheidet der BGH hier ein für alle Male verbraucherfreundlich. Zeit wird ja.

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