Unfall bei Eis und Schnee

14. April 2010

Rechtsanwalt Redaktion

Wenn Sie in diesem langen Winter bei Eis und Schnee auf dem Arbeitsweg einen Unfall hatten und die Unfallkosten nicht vom Arbeitgeber ersetzt bekommen haben, dann sollten Sie folgenden Tipp beachten: Setzen Sie alle Kosten, die Sie im Zusammenhang mit ihrem Unfall hatten, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in ihrer nächsten Steuererklärung an. Wichtig ist, alle Belege sorgsam zu sammeln und diese der Steuererklärung beizufügen. Sie haben dann wenigstens einen Steuervorteil, der ihre Unfallkosten ein wenig mindern wird.

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