Trotz ausländischem Führerschein: Keine Berechtigung zum Führen eines KFZ im Inland
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Dem ist nicht so, wie der 3. Strafsenat des OLG Hamm in seinem aktuellen Urteil vom 08.12.2009 (Aktenzeichen 3 Ss 382/09) nochmals ausdrücklich feststellt: Nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) macht sich auch der strafbar, der keine inländische Fahrerlaubnis besitzt und während des Laufes einer rechtskräftig verhängten Sperrfrist von seiner ausländischen Fahrerlaubnis in der BRD Gebrauch macht.
Denn eine europarechtliche Vorschrift ( Art. 8 Abs. 4 und 2 der Richtlinie 91/439/EWG) erlaubt einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, die Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins dann nicht anzuerkennen, wenn auf dessen Inhaber in seinem Hoheitsgebiet eine innerstaatliche Vorschrift über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis angewendet wurde.
Veröffentlicht Freitag, den 15. Januar 2010 um 12:36 von Christian Celsen
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Tags ausländische fahrerlaubnis, fahrerlaubnis, führerschein, sperre, sperrfrist
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