15. September 2009
Die Stadt muss Schmerzensgeld bezahlen, wenn man über Hindernisse auf dem unbeleuchteten Gehweg fällt. Ein Mann war über einen Absperrklotz gefallen und hatte sich den Arm gebrochen. Ihn trifft aber eine 50-prozentige Mitschuld, weil im Dunklen nun mal Vorsicht geboten sei. ( Landgericht München Az: 25 = 9420/08)
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