23. Dezember 2009
Wenn Sie eine internet- flatrate bei Ihrem Internetanbieter gebucht haben, dürfen Sie diesen Zugang nicht gegen Geld weitervermieten. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Köln entschieden. Der Netzanbieter 1&1 hatte geklagt, weil einige seiner Kunden ihren Netzzugang mit Hilfe der Firma "fon" für andere nutzbar gemacht hatten. Damit sei eine übermäßige Nutzung vorhanden, die schmarotzenden Charakter habe, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird wohl in der nächsten Instanz beim Bundesgerichtshof endgültig zu entscheiden sein.
Az. 6 U 223/08
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