Streit um Netznutzung

Dez 09
23
Wenn Sie eine internet- flatrate bei Ihrem Internetanbieter gebucht haben, dürfen Sie diesen Zugang nicht gegen Geld weitervermieten. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Köln entschieden. Der Netzanbieter 1&1 hatte geklagt, weil einige seiner Kunden ihren Netzzugang mit Hilfe der Firma "fon" für andere nutzbar gemacht hatten. Damit sei eine übermäßige Nutzung vorhanden, die schmarotzenden Charakter habe, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird wohl in der nächsten Instanz beim Bundesgerichtshof endgültig zu entscheiden sein.
Az. 6 U 223/08

Veröffentlicht Mittwoch, den 23. Dezember 2009 um 11:29 von Redaktion

Zugeordnet in Internetrecht
Tags fremdnutzen bei flatrate, internet, internetflatrate, netznutzung, w-lan zugänge



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