7. September 2010
Unser Rechtssystem schlägt mal wieder Kapriolen. Es ist entschieden, dass man sogar Steuern auf Zinsen zahlen muss, die man nie erhalten hat. Dies ist sogar dann der Fall, wenn der betrügerisch handelnde Zinsgutschreiber nie geplant hatte, Zinsen wirklich zu zahlen. Dieser Fall kommt bei sogenannten Schneeballsystemen vor. Hier werden dem Anleger von dubiosen Firmen hohe Zinsen auf die Einlagen versprochen. Sobald dem Anleger eine Zinsgutschrift auf dem dubiosen Konto zugesandt wird, greift auch der Fiskus zu. Unglaublich, aber wahr. Nicht entscheidend ist die betrügerische Absicht des Betreibers des Schneeballsystems. Vor Jahren schon hatte ein Urteil des Bundesfinanzhofes hier für Aufsehen gesorgt. Az. BFH VIII R 36/04. Jetzt wurde es erneut bestätigt.
Az. BFH IX B106/07
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Monday, den 13. September 2010 um 09:14
Da bleibt einem erst mal die Spucke weg ...
Man muß aber mal die andere Seite sehen:
Wie soll man z. B. zwischen echten und unechten Zinsen unterscheiden ?
Man kann daraus nur seine eigenen Schlüsse ziehen und sich entsprechend verhalten.