Sind Rentenversicherungsbeiträge steuerlich Ausgaben für Vorsorge ?

4. November 2009

Ob Rentenversicherungsbeiträge steuerlich als vorweggenommene Werbungskosten gelten, ist nach wie vor strittig. Der Steuerzahler kann sich nicht mehr darauf verlassen, dass der Steuerbescheid automatisch in dieser Frage offen gehalten wird. Ist dies nicht der Fall, kann der Steuerzahler im Nachhinein, also bei positiver Entscheidung des BFH, keine Erstattungen mehr verlangen. Achten sie also darauf, dass ihr Steuerbescheid zur Frage der Anerkennung von Rentenversicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten für vorläufig ergeht. Die anhängigen Verfahren dazu beim Bundesgerichtshof haben die Aktenzeichen Az. XR 34/07 und XR30/08

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