Selbstbehalt gegenüber Betreuungsunterhalt

Jun 09
30
Dem Unterhaltspflichtigen muss ein Selbstbehalt auch gegenüber dem Ehegattenunterhalt verbleiben. Dieser Selbstbehalt muss den Selbstbehalt gegenüber dem Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder übersteigen und zwischen diesem und dem angemessenen Selbstbehalt liegen.

Veröffentlicht Dienstag, den 30. Juni 2009 um 15:28 von Redaktion/Steuern

Zugeordnet in Familienrecht
Tags betreuungsunterhalt, ehegattenunterhalt, kindesunterhalt, unterhalt



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