Riester Rente im Ausland ?

Jan 10
18

Bisher müssen Rentner, die im Rahmen ihres Riester-Vertrages staatliche Zuschüsse erhalten haben, diese beim Umzug ins Ausland zurückzahlen. Diese Regelung verstößt jedoch gegen Europäisches Recht. Der EuGH hat jetzt in einer Entscheidung drei deutsche Regelungen gekippt. Die Sanktionierung bei Umzug ins Ausland verstoße gegen die Grundsätze der Freizügigkeit. Dem Rentner dürfe in dieser Form nicht daran gehindert werden, seinen Wohnort frei zu bestimmen und wohlmöglich genötigt werden, schon im Vorfeld auf staatliche Förderungen zu verzichten. Auch die Einschränkung, dass mit Riestergeld nur Immobilien im Inland gekauft werden dürfen, missfiel dem EuGH. Drittens dürfen auch im Ausland wohnende Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, im Ausland aber steuern zahlen, von der Riesterförderung nicht ausgeschlossen werden. Diese sogenannten Grenzarbeitnehmer müssen nach dem EuGH so behandelt werden, als zahlten sie in Deutschland ihre Steuern.
Az C-269/07

Veröffentlicht Montag, den 18. Januar 2010 um 08:47 von Redaktion

Zugeordnet in Sozialrecht
Tags riesterförderung, riesterrente, riesterrente im ausland, umzug ins ausland



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