Rente anstatt Rehabilitationsmaßnahmen.

Apr 10
21
Teilzeit, Vollzeit, JHob
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen haben sie keinen Anspruch auf eine Kur, wenn die Aussicht nicht besteht, dass sie dauerhaft wieder in das Berufsleben zurückkehren können. Wenn sie einen Anspruch auf Rente haben, so müssen sie diese beantragen, urteilte das Sozialgericht Reutlingen. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger unter schizophrenen Störungen gelitten und damit Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Er wollte jedoch eine Kur, die ihm helfen sollte, in seinen Beruf zurückkehren zu können. Dies wurde ihm jetzt auch gerichtlich verwehrt.
AZ. S6 R 2647/08

Veröffentlicht Mittwoch, den 21. April 2010 um 11:54 von Redaktion

Zugeordnet in Sozialrecht
Tags anspruch auf kur, kur, reha, wiedereingliederung in den beruf



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