24. August 2009
Das Amtsgericht München hatte unlängst einen Fall zu entscheiden, bei dem es um eine achttägige Ostkreuzfahrt ging, die unter anderem einen 17stündigen Aufenthalt in Stockholm vorgesehen hat. Dieses Versprechen konnte die Schifffahrtslinie nicht halten, da kurz nach Reiseantritt die Schafffahrtsgesellschaft mitteilte, dass der Stadthafen in Stockholm nicht angefahren werden könne, weil die Anreise aus Sankt Petersburg sich verzögert hätte und man so die Schären in der Nacht nicht mehr durchfahren dürfe. Als Ersatz wurde von der Schifffahrtsgesellschaft dann ein Bustransfer nach Stockholm von einem Ort ca. 60 km entfernt angeboten.
Das Amtsgericht München erkannte darin einen Mangel, der die Kläger berechtige, den Reisepreis um 25% zu mindern.
Das schloss das Amtsgericht München daraus, dass das Anlaufen des Hafens Stockholm versprochen und damit geschuldet wurde. Da die Schifffahrtsgesellschaft das nicht hat einhalten können, sei die Reise in erheblichem Umfang mangelhaft gewesen. Eine Reisepreisminderung in Höhe von 25% sei deswegen angemessen.
Monday, den 24. August 2009 um 18:03
Mit 25% ist das Unternehmen in meinen Augen wirklich sehr gut weggekommen!
Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.
Abrufe des Premium-Netzwerkes im
Friday, den 11. September 2009 um 12:36
... eine absolut korrekte Entscheidung - so kann man nicht mit den Reisenden umgehen.