Rechtens: Ebay zwingt Kunden zur Nutzung auch von Paypal

7. Mai 2010

Rechtsanwalt Rechtsanwalt Christian Celsen

Der Onlineauftritt des Internet-Auktionshaus Ebay gehört zu den beliebtesten Seiten im weltweiten Netz.

In Deutschland hat Ebay nunmehr gravierende Änderung bei den Verkaufsregeln durchgesetzt. So sind Verkäufer die weniger als 50 Bewertungen gesammelt haben nunmehr verpflichtet, als eine Zahlungsoption den Verkauf auch über den Bezahl-Dienst Paypal anzubieten. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von rund in Rund 1,9 Prozent des Auktionspreises zuzüglich 0,35 Cent an.

Brisant dabei: Paypal steht selbst im Eigentum der Firma Ebay, die so doppelt von Verkäufen profitiert.

Zu Recht, so ergab nunmehr eine Prüfung des Bundeskartellamts: Dieses teilte mit, dass kein Verfahren wegen des Zwanges zum hauseigenen Bezahldienst gegen Ebay eingeleitet werde. Ein Verstoß gegen das Kartellrecht liege nicht vor, da Ebay keine marktbeherrschende Stellung im Internethandel habe.

Gefällt mir

Dein Kommentar

Name:
Kommentar:
Captcha:

NewsFeeds

News Feed Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.