24. Juni 2010
Wenn ein ausländischer Wohnungseigentümer eine Parabolantenne am Gebäude anbringen will, um Fernsehsendungen aus seiner Heimat sehen zu können, so kann er die Hausgemeinschaft zwingen, ihm dazu eine Genehmigung zu erteilen. Dies ist auch der Fall, wenn der ausländische Mitbewohner zwischenzeitlich die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hat. Die Eigentümergemeinschaft darf jedoch den Installationsort bestimmen.
Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof.
Az. V ZR 10/09
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