Private Krankenversicherung und Unterhalt.

Feb 10
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Arzt, Krankenversicherung, Arm gebrochen
Muss ein Unterhaltspflichtiger die Kosten für eine private Krankenversicherung seines Kindes zahlen, wenn es zuvor in der privaten Krankenversicherung war, jetzt aber über das andere Elternteil in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert werden soll? Nach dem Urteil des OLG Koblenz ja. Die Kosten sind dann zusätzlich zum Regelunterhalt der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen, denn die Kosten einer privaten Krankenversicherung seien in der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten. Ein Kind hat, wenn es seit seiner Geburt privat krankenversichert war, auch nach der Trennung der Eltern ein Anrecht auf die Versicherung als Privatpatient. Jedoch kommt auch eine gesetzliche Krankenversicherung mit privater Zusatzversicherung in Betracht. Im vorliegenden Fall war die Entscheidung des OLG Koblenz zudem an eine nicht nachgewiesene ADS- Vorerkrankung des Kindes gekoppelt.
Ob dieser Fall auf die allgemeine Rechtsprechung übertragbar ist, bleibt fraglich.
OLG Koblenz Az. 11 UF 620/09

Veröffentlicht Dienstag, den 9. Februar 2010 um 10:35 von Redaktion

Zugeordnet in Familienrecht
Tags kindesunterhalt, krankenversicherung des kindes, trennung und kindesunterhalt, unterhalt



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