Preis pro Kilo oder pro Liter ist immer zu nennen

Okt 09
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Auch internetshops müssen immer den sogenannten „Grundpreis" nennen, wenn sie Waren anbieten. Das ist der Preis pro Liter oder pro Kilo, damit der Verbraucher eine Vergleichsmöglichkeit hat. Das entschied der Bundesgerichtshof. (Az: I ZR 163/06)

Veröffentlicht Donnerstag, den 22. Oktober 2009 um 08:15 von Redaktion

Zugeordnet in Internetrecht
Tags angabepflichten in internetshops, grunspreis pro kilo oder liter, preisauszeichnung



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