Online Abzocke

Sep 09
21
Mausefalle
Immer wieder fallen Menschen auf dubiose, scheinbar kostenlose Angebote im Internet herein. Anwälte raten, hier auf keinen Fall zu zahlen, denn es liegt ein Willensmangel vor, sodass kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Die Verbraucherzentralen bieten hier auf ihren Internetseiten Musterbriefe an, die Geschädigte nutzen können. Mahnungen und Inkassobriefe sollte man einfach ignorieren. Nur einem gerichtlichen Mahnbescheid sollte und muss man fristgerecht widersprechen.

Veröffentlicht Montag, den 21. September 2009 um 00:01 von Redaktion

Zugeordnet in Internetrecht
Tags kostenfallen im internet, nur scheinbar kostenlos, online abzocke



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