Nur etwas weniger Rente bei Kurzarbeit.

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Arbeitsrecht Längere Kündigungsfrist bei jüngeren Mitarbeitern
Wenn Sie von Kurzarbeit betroffen sind, so drückt das auf ihre spätere Rente. Jedoch nur wenig. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen zwar weniger Beiträge ein. Doch zusätzlich zahlt der Arbeitgeber allein noch Beiträge auf der Basis von 80% des sonstigen Lohnes ein. So erwirbt etwa ein Arbeitnehmer mit einem Monatsverdienst von 2.400 Euro brutto, der kurzarbeiten muss und dieser Zeit nur 1.000 Euro verdient, einen Rentenanspruch von 21,90 Euro im Monat. Ohne Kurzarbeit wären es 24,80 Euro gewesen. Das sind nur knapp 3 Euro Unterschied. Die Arbeitgeber erhalten im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung in den Jahren 2009 und 2010 50% der geleisteten Sozialabgaben für die Kurzarbeiter zurück.

Veröffentlicht Donnerstag, den 25. Februar 2010 um 12:31 von Redaktion

Zugeordnet in Sozialrecht
Tags kurzarbeit und rente, rentenzahlungen bei kurzarbeit, sozialleistungen bei kurzerbeit



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