18. August 2009
Verabschiedet wurde das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) um in Zukunft stärkere Anreize für eine nachhaltige Unternehmenensentwicklung zu schaffen.
Zukünftig können damit auch Verschlechterungen in den Bezügen besser durchgesetzt werden.
Einzelheiten entnehmen Sie:
www.bmj.bund.de/files/-/3791/
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