Neue Unterhaltssätze in der Düsseldorfer Tabelle.

Jan 10
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Geldsegen
Seit 1.1.2010 müssen Väter wieder mehr bezahlen. Für Unterhaltspflichtige steigen die Sätze je nach Nettoeinkommen um ca. 13% . Bis 1.500,- Euro Nettoeinkommen steigt der Mindestsatz pro Kind von 281,- Euro auf aktuell 317,- Euro pro Monat. Der Höchstsatz steigt auf 781,- Euro. Kindergeldbeträge werden hierauf jeweils zur Hälfte angerechnet. Jährlich legt das OLG Düsseldorf diese neuen Zahlen fest. Die Sätze steigen in allen Altersstufen des jeweils unterhaltsberechtigten Kindes. Interessenverbände sind mit dieser Steigerung indes unzufrieden. Diese Steigerung gehe an der realen Lohn- und Preisentwicklung vorbei. Auch der Selbstbehalt müsse zumindest um 13% steigen. Aktuell war das OLG Sachsen der Veröffentlichung des OLG Düsseldorf zuvorgekommen. Die Werte, die das OLG Sachsen auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat, stimmen jedoch. Gesetzeskraft hat die Düsseldorfer Tabelle jedoch nicht, da sie nur auf Gesprächen des Justizministeriums und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages beruht. Sie dient jedoch allen Gerichten als orientierende Richtschnur.
www.justiz.sachsen.de/olg

Veröffentlicht Freitag, den 8. Januar 2010 um 08:56 von Redaktion

Zugeordnet in Familienrecht
Tags düsseldorfer tabelle, kindesunterhalt, scheidungskinder, unterhalt, unterhaltspflicht



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