Neue Strafzumessungsregeln beschlossen

Jun 09
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Nach einem Beschluss des Bundestages (Pressemitteilung des BMJ v. 28. 5. 2009) kann die Strafe künftig gemildert oder ganz von einer Strafe abgesehen werden, wenn ein Straftäter zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten beiträgt. "Wir [habe] eine allgemeine Strafzumessungsregelung geschaffen, die grundsätzlich unabhängig vom Delikt des Kronzeugen angewandt werden kann, wenn er wichtige Informationen zu schweren und häufig auch nur schwer aufklärbaren Straftaten preisgibt. Zusätzlich enthält die neue Regelung wichtige Schutzvorkehrungen, um eine unangemessene Begünstigung des Kronzeugen und einen Missbrauch der Regelung zu vermeiden. Dadurch unterstützen wir die Gerichte darin, nur demjenigen eine Strafmilderung zu gewähren, der wesentlich und vor allem rechtzeitig zur Aufklärung oder Verhinderung einer schweren Tat beiträgt“, sagt Bundesjustizministerin Zypries.

Veröffentlicht Freitag, den 5. Juni 2009 um 15:03 von RA'in Twelmeier

Zugeordnet in Strafrecht
Tags bundestagsbeschluss, kronzeugenregelung, strafprozessrecht, strafzumessung



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