Nach OP ein kürzeres Bein
Aug 09
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Das Amtsgericht München hat in Folge eines Sachverständigengutachtens dem Arzt jedoch recht gegeben und festgestellt, dass eine Beinlängendifferenz von 1-1,5 cm durchaus eine hinzunehmende Folge bei einer Hüftoperation sei. (Amtsgericht München AZ: 154 C 24159/04).
Veröffentlicht Donnerstag, den 20. August 2009 um 11:24 von RA Bialobrzeski
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Medizinrecht
Tags arzthaftungsrecht, arztrecht, behandlungsfehler, beinlängendifferenz, hüftgelenkoperation, kürzeres bein, medizinrecht
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