Muss Mama schon wieder arbeiten gehen ?
Sep 09
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Geschiedene Mütter müssen ab dem dritten Jahr des Kindes wieder arbeiten gehen. Mehr und mehr Gerichte entscheiden jetzt jedoch, dass Frauen doch länger Anspruch auf Unterhalt haben können. Sie müssen vor Gericht gut begründen, dass eine Fremdbetreuung dem Wohl des Kindes abträglich sein würde. Gegebenenfalls muss dies mit einem ärztlichen Attest belegt werden.
Veröffentlicht Montag, den 7. September 2009 um 08:08 von Redaktion
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Familienrecht
Tags arbeitspflicht der mutter, kindesalter, unterhalt, wohl des kindes
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