Mitarbeiter ist nicht zu Verhandlungen verpflichtet

Okt 09
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Arbeitnehmer, die nicht über Änderungen im Arbeitsvertrag mit sich reden lassen wollen, dürfen nicht abgemahnt werden. Personalgespräche seien zwar Pflicht für den Arbeitnehmer, aber nur, wenn es um das Verhalten des Arbeitnehmers gehe, so das Bundesarbeitsgericht (Az: 2 AZR 606/08). Gespräche über einen Gehaltsverzicht dürfen einem Arbeitnehmer jedoch nicht aufgezwungen werden.

Veröffentlicht Donnerstag, den 1. Oktober 2009 um 08:48 von Redaktion

Zugeordnet in Arbeitsrecht
Tags Änderungen im arbeitsvertrag, arbeitsrecht, gehaltsverzicht, mitarbeitergespräche



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