Mitarbeiter ist nicht zu Verhandlungen verpflichtet

1. Oktober 2009

Arbeitnehmer, die nicht über Änderungen im Arbeitsvertrag mit sich reden lassen wollen, dürfen nicht abgemahnt werden. Personalgespräche seien zwar Pflicht für den Arbeitnehmer, aber nur, wenn es um das Verhalten des Arbeitnehmers gehe, so das Bundesarbeitsgericht (Az: 2 AZR 606/08). Gespräche über einen Gehaltsverzicht dürfen einem Arbeitnehmer jedoch nicht aufgezwungen werden.

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