1. Oktober 2009
Arbeitnehmer, die nicht über Änderungen im Arbeitsvertrag mit sich reden lassen wollen, dürfen nicht abgemahnt werden. Personalgespräche seien zwar Pflicht für den Arbeitnehmer, aber nur, wenn es um das Verhalten des Arbeitnehmers gehe, so das Bundesarbeitsgericht (Az: 2 AZR 606/08). Gespräche über einen Gehaltsverzicht dürfen einem Arbeitnehmer jedoch nicht aufgezwungen werden.
Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.
Abrufe des Premium-Netzwerkes im