Mieter muss neue Schließanlage zahlen.

30. Oktober 2009

Rechtsanwalt Redaktion

Wenn ein Mieter den Hausschlüssel, der zu einer Schließanlage gehört, verliert, muss er die Kosten für die Installation einer komplett neuen Schließanlage tragen. Dies entschied das Amtsgericht Hamburg. Im vorliegenden Fall hatte der Sohn der Mieterin den Hausschlüssel am Strand verloren. Für die Entscheidung war maßgeblich, ob ein Missbrauch durch den Schlüsselverlust wahrscheinlich sei. Trostpflaster bieten einige private Haftpflichtversicherungen, wenn ein Schlüsselverlust mitversichert ist.

Az: 43b C 228/07

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