Meldung von selbstverschuldeten Krankheiten

Nov 09
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Laut einer Verordnung der Krankenkassen müssen Ärzte die Behandlung selbstverschuldeter Krankheiten bei den zuständigen Kassen melden. Dagegen wehrt sich die Ärzteschaft unter Berufung auf ihre ärztliche Schweigepflicht. Wenn zum Beispiel eine durch ein Piercing geschwollene Zunge behandelt werden muss oder ein Tattoo sich entzündet hat, entstehen nicht unerhebliche Behandlungskosten. Das Gesetz zur Pflegereform bestimmt seit 1. Juli 2008 , dass diese Kosten nicht mehr vom Versicherer allein zu tragen sind. Der Patient, der sich diesen „Schaden" selbst zugefügt hat, soll sich an den Behandlungskosten beteiligen. Dass von den Ärzten verlangt wird, dass sie „petzen", verstoße gegen das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis, meint Cornelia Goesmann Vizepräsidentin der Bundesärztekammer. Michael Rauscher vom Hartmannbund meint, dass Ärzte zu einer „Gesundheitspolizei" degradiert würden. Die Krankenkassen, die unter chronischen Geldmangel leiden, versuchen so, zumindest einen Teil der Kosten, die ein Patient selbst verursacht hat, wieder herein zu holen. Fraglich bleibt, ob sich der ganze Verwaltungsaufwand lohnt und am Ende überhaupt ein nennenswerter Spareffekt zu verzeichnen ist. Andererseits dürfte es der „sich nicht selbst verstümmelnden" Versichertenschaft mehr und mehr unangenehm aufstoßen, für diese Klientel über immer weiter steigende Versicherungsbeiträge mit bezahlen zu müssen.

Veröffentlicht Mittwoch, den 11. November 2009 um 10:28 von Redaktion

Zugeordnet in Medizinrecht
Tags behandlungskosten, meldepflicht, selbstverschuldete krankheiten, tatoo entzündet



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