26. Mai 2010
Gewährt eine Firma in drei aufeinanderfolgenden Jahren eine Weihnachtsgratifikation ohne Vorbehalte zusätzlich etwa zur Betriebsrente, so entsteht daraus ein einklagbarer Anspruch für den Leistungsempfänger. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun, dass durch eine mehrjährige vorbehaltlose Zahlung eine sogenannte „betriebliche Übung“ entsteht, die den Anspruch in den Folgejahren begründet. Dies gelte selbst dann, wenn der Arbeitgeber ankündigt, dass er die Gratifikationen nur noch ein oder zwei Jahre zahlen will und dann plant, sie einzustellen.
BAG 3 AZR 123/08
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