Längere Verjährungsfristen.

17. Mai 2010

Rechtsanwalt Redaktion

Infolge der vielen Probleme mit falscher Anlageberatung und Fragen der Prospekthaftung bei Anlageprodukten, hat der Bundesgerichtshof die Prospekthaftung für den Kunden verbessert. Bisher verjährten Ansprüche aus der Prospekthaftung sechs Monate, nachdem der Geschädigte von den falschen Angaben im Prospekt Kenntnis erlangt hatte. Mit dem aktuellen Urteil wird diese Frist auf ein Jahr verlängert.

BGH Az. II ZR 15/08

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