Längere Verjährungsfristen.

Mai 10
17
Anwälte, Deutsche Gesetze, Juristen
Infolge der vielen Probleme mit falscher Anlageberatung und Fragen der Prospekthaftung bei Anlageprodukten, hat der Bundesgerichtshof die Prospekthaftung für den Kunden verbessert. Bisher verjährten Ansprüche aus der Prospekthaftung sechs Monate, nachdem der Geschädigte von den falschen Angaben im Prospekt Kenntnis erlangt hatte. Mit dem aktuellen Urteil wird diese Frist auf ein Jahr verlängert.
BGH Az. II ZR 15/08

Veröffentlicht Montag, den 17. Mai 2010 um 08:59 von Redaktion

Zugeordnet in Bank- und Kapitalmarktrecht
Tags anlageberatungsfehler, prospekthaftung, verjährungsfristen



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