Künstliche Befruchtung

Nov 09
10

An den Kosten einer künstlichen Befruchtung muss sich die Krankenkasse auch dann beteiligen, wenn sie völlig gesund ist und das Zeugungsproblem beim Mann liegt. Hier zahlt die Krankenkasse für ein Problem, dass nicht ihr Mitglied hat, sondern ihr Lebenspartner. Früher mussten die Kassen bei Befruchtungsproblemen die gesamten Kosten tragen. Nach einer Gesetzesänderung sind es nunmehr nur noch die Hälfte der anfallenden Kosten. Zahlen muss die Kasse der gesunden Frau in jedem Fall. Das entschied das Bundessozialgericht.
Az. B1 KR 24/07 R

Veröffentlicht Dienstag, den 10. November 2009 um 10:59 von Redaktion

Zugeordnet in Sozialrecht
Tags krankenkasse, künstliche befruchtung, schwangerschaft, zeugungsprobleme



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