Kündigung wegen einer Zigarette.

Dez 09
18
Dass Rauchen ungesund ist, weiß mittlerweile jeder. Es kann jedoch auch den Arbeitsplatz kosten. Dies erfuhr jetzt eine Arbeitnehmerin, die während der Arbeitszeit mehrmals „eine rauchen ging“, ohne sich abzumelden. Die Abmeldungsregelung war in ihrem Betrieb so vorgeschrieben. Die Mitarbeiterin war bereits abgemahnt worden und rauchte trotzdem an drei aufeinanderfolgenden Tagen weiter. Jetzt bekam sie die Kündigung. Natürlich fühlte sich die Mitarbeiterin zu unrecht gekündigt und suchte anwaltliche Hilfe. Eine eingereichte Kündigungsschutzklage wies das Arbeitsgericht Duisburg ab.
Az. 3 Ca 1336/09

Veröffentlicht Freitag, den 18. Dezember 2009 um 09:01 von Redaktion

Zugeordnet in Arbeitsrecht
Tags arbeitsrecht, kündigung, kündigungsschutzklage, rauchen am arbeitsplatz



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