Kopftuchverbot in Schulen gilt auch für Strickmützen.

23. Oktober 2009

Auch als Ersatz für Kopftücher getragene Strickmützen umfassen das Kopftuchverbot für Lehrer. Maßgeblich ist, ob es sich um einen erkennbaren Ersatz für das Kopftuch handelt. Das entschied das Bundesarbeitsgericht mit AZ: 2 AZR 499/08.

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