Klarheit im rechtsanwaltlichen Vergütungsgesetz

28. April 2009

Der Bundestag hat nunmehr eine klare Regelung hinsichtlich der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr getroffen.

Der Anwalt muss sich einen Teil der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anrechnen lassen, wenn er den Mandanten schon außergerichtlich vertreten hat.

Klar geregelt ist auch, dass diese Anrechnung im Verhältnis zu Dritten grundsätzlich keine Auswirkung hat.

Weitere Informationen:

RVG, siehe den Ge­setz­ent­wurf BT-​Drs. 16/11385 und BT-​Drs. 16/12717

http://www.bmj.bund.de/

Gefällt mir

Dein Kommentar

Name:
Kommentar:
Captcha:

NewsFeeds

News Feed Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.