31. Mai 2010
Wenn sie einen Kinderspielplatz vor der Tür haben, oder das Nachbarkind dauernd schreit, wie am Spieß und sie deshalb nicht in den Schlaf finden können, so berechtigt sie das trotzdem nicht zur Mietminderung gegenüber ihrem Vermieter. Mieter können die Miete nicht wegen Nachbarschaftslärms mindern. Sie müssen damit leben, dass Geräusche des täglichen Lebens auch in die eigene Wohnung schallen. Das entschied jetzt das Landgericht Münster.
Az. 8 O 378/08
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