Kein Urlaubsanspruch bei Pensionsbeginn

Okt 09
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Wenn ein Beamter wegen Krankheit seinen Urlaub nicht nehmen kann, und geht er dann in den Ruhestand, hat er keinen Anspruch auf Auszahlung von nicht genommenem Urlaub. Ein Beamter klagte vor dem Verwaltungsgericht Koblenz und bezog sich auf ein Urteil des europäischen Gerichtshofes, welches Angestellten einen Anspruch zubilligte (Az: c-350/06). Das Verwaltungsgericht Koblenz sah es bei einem Beamten anders. Ein Angestellter erwirtschafte durch seine Arbeit einen Urlaubsanspruch, ein Beamter nicht. Urlaub diene bei einem Beamten nur der Erhaltung der Arbeitskraft. (Az: 6K 1253/08)

Veröffentlicht Dienstag, den 6. Oktober 2009 um 00:01 von Redaktion

Zugeordnet in Arbeitsrecht
Tags beamter resturlaub ruhestand, resturlaubsanspruch und ruhestand



Kommentare

micha

Wednesday, den 2. December 2009 um 15:23

... bei diesem Urteil dürften alle Mitarbeiter, die in der freien Wirtschaft hart arbeiten müssen - schmunzeln. Zu Recht, wie ich meine. Diesem Richter sollte man eine Medaille verleihen, von mir bekommt er glatte 10 von 10 möglichen Punkten.

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