Kein Geld für Erstellung eines Mietvertrages.

Okt 09
13
Vermieter dürfen für die Erstellung eines Mietvertrages vom Mieter kein Geld verlangen. Das entschied da Landgericht Hamburg. Diese Erstellungskosten seien klassische Verwaltungskosten, die der Vermieter aus den Mieteinnahmen bestreiten müsse.
(Az: 307 S 144/08)

Veröffentlicht Dienstag, den 13. Oktober 2009 um 00:01 von Redaktion

Zugeordnet in Mietrecht
Tags geld für mietvertrag, mietrecht, mietvertragskosten, verwaltungskosten



Kommentare

micha

Monday, den 30. November 2009 um 19:04

... wie wollte dieser Vermieter denn die Erstellung berechnen? Pauschal oder gar Buchstabe für Buchstabe - Nur echte "Halsabschneider" kommen auf so eine Idee.

Dein Kommentar

Name:
Kommentar:
Captcha:

Suchen

NewsFeeds

Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.

Abonnieren

Kategorien

Video Beiträge

Weitere Videos

Aktuelle Urteile

Schlagwortwolke >

Archive