13. Oktober 2009
Vermieter dürfen für die Erstellung eines Mietvertrages vom Mieter kein Geld verlangen. Das entschied da Landgericht Hamburg. Diese Erstellungskosten seien klassische Verwaltungskosten, die der Vermieter aus den Mieteinnahmen bestreiten müsse.
(Az: 307 S 144/08)
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Monday, den 30. November 2009 um 19:04
... wie wollte dieser Vermieter denn die Erstellung berechnen? Pauschal oder gar Buchstabe für Buchstabe - Nur echte "Halsabschneider" kommen auf so eine Idee.