17. Juli 2009
Das Oberlandesgerichts Brandenburg hat in einem Urteil vom 07.05. 2009 (Az.: 9 UF 85/08) entschieden, dass eine Frau, welche von ihrem Ehemann auf Grund unvollständiger und falscher Angaben einen zu hohen Geschiedenenunterhalt erhalten hat, auf Grund der Verletzung ihrer Verpflichtung zur nachehelichen Solidarität ihren Anspruch auf Unterhaltsleistungen ganz verliert. Vor einem derartigen Hintergrunde sei es dem Mann nicht zumutbar, weiterhin Unterhalt zu zahlen.
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Friday, den 20. November 2009 um 21:20
Mein Mann ist Rentner (500) Netto. Ich bin arbeitslos 1000 Euro erhalte ich z.Z., wenn ich die Scheidung einreiche
muß ich meinem Mann Unterhalt zahlen?