Kein Ehegattenunterhalt bei bewusst falschen Angaben zum Einkommen

Jul 09
17
Das Oberlandesgerichts Brandenburg hat in einem Urteil vom 07.05. 2009 (Az.: 9 UF 85/08) entschieden, dass eine Frau, welche von ihrem Ehemann auf Grund unvollständiger und falscher Angaben einen zu hohen Geschiedenenunterhalt erhalten hat, auf Grund der Verletzung ihrer Verpflichtung zur nachehelichen Solidarität ihren Anspruch auf Unterhaltsleistungen ganz verliert. Vor einem derartigen Hintergrunde sei es dem Mann nicht zumutbar, weiterhin Unterhalt zu zahlen.

Veröffentlicht Freitag, den 17. Juli 2009 um 17:30 von RA'in Twelmeier

Zugeordnet in Familienrecht
Tags ehegattenunterhalt, verpflichtung zur nacheheliche solidarität



Kommentare

Müller, Anna

Friday, den 20. November 2009 um 21:20

Mein Mann ist Rentner (500) Netto. Ich bin arbeitslos 1000 Euro erhalte ich z.Z., wenn ich die Scheidung einreiche
muß ich meinem Mann Unterhalt zahlen?

Dein Kommentar

Name:
Kommentar:
Captcha:

Suchen

NewsFeeds

Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.

Abonnieren

Kategorien

Video Beiträge

Weitere Videos

Aktuelle Urteile

Schlagwortwolke >

Archive