Kein Ehegattenunterhalt bei bewusst falschen Angaben zum Einkommen
Jul 09
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Veröffentlicht Freitag, den 17. Juli 2009 um 17:30 von RA'in Twelmeier
Zugeordnet in
Familienrecht
Tags ehegattenunterhalt, verpflichtung zur nacheheliche solidarität
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Mein Mann ist Rentner (500) Netto. Ich bin arbeitslos 1000 Euro erhalte ich z.Z., wenn ich die Scheidung einreiche
muß ich meinem Mann Unterhalt zahlen?