Kabinettsbeschluss
Apr 09
22
Eckpunkte:
Änderung des Telemediengesetzes (TMG)
Änderung des Telekommunikationsgestzes (TKG)
Die Internetprovider verpflichten sich anhand von Sperrlisten des Bundeskriminalamtes entsprechende Seiten zu blockieren.
Sie sollen sogar eine Haftung bei Nichtbeachtung übernehmen.
Der Zugang zu kinderpornographischen Inhalten soll zukünftig erschwert werden.
Im Zeitraum zwischen 2006 und 2007 ist die Zahl um über 100 % gestiegen.
Zwei Jahre nach Inkrafttreten soll dann das Gesetz noch einmal überprüft werden.
Der aktuelle Entwurf kann unter www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/gesetze eingesehen werden. (AS)
Veröffentlicht Mittwoch, den 22. April 2009 um 11:45 von Redaktion
Zugeordnet in
Internetrecht
Tags kinderpornographie, kinderschutz, netzsperre, telekommunikationsgestzes, telemediengesetzes
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