26. November 2010
Internetkäufer dürfen auch eine Bestellung eines individuell zusammengestellten Laptops widerrufen. Die Regel, dass Internetkäufer individuell konfigurierte Ware nicht zurückgeben können, gelte für Laptops nicht, urteilte das Amtsgericht Berlin-Köpenik.
Az. 6 C 369/09
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