Höhere Steuerpauschalen für den Umzug geltend machen.

Dez 09
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Wenn Sie in den letzten Jahren aus beruflichen Gründen umziehen mussten, oder vor haben, demnächst umzuziehen, dann können Sie ab dem Jahr 2008 folgende jetzt höhere Umzugspauschalen steuerlich geltend machen. Sie haben auch dann Anspruch auf die Umzugspauschale, wenn sich der Arbeitsweg durch den Umzug um mindestens eine Stunde Fahrzeit verringert. Früher musste es ein Umzug in den Arbeitsort sein, um steuerliche Anerkennung zu finden. Bei Ehepaaren genügt es, wenn ein Ehepartner so viel Zeit spart. Zusätzlich zu den Pauschalen dürfen Sie Speditionskosten und die Fahrtkosten am Umzugstag steuerlich ansetzen. Auch die auslaufende Miete der alten Wohnung, aus der Sie ausziehen, gehört dazu. Können Sie in die neue Wohnung noch nicht gleich einziehen, dann dürfen Sie die Miete der neuen Wohnung längstens sechs Monate ansetzen, wenn Sie noch gleichzeitig Miete für die alte Wohnung bezahlen.
BMF Schreiben IV C5 -S 2353/08/10007

Veröffentlicht Donnerstag, den 3. Dezember 2009 um 09:16 von Redaktion

Zugeordnet in Steuerrecht
Tags steuern, umzug absetzen, umzug an den arbeitsort, umzugspauschale



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