Haushaltsnahe Dienstleistungen.

9. August 2010

Rechtsanwalt Redaktion

Als Mieter können Sie vom Vermieter eine Bescheinigung über die in den Betriebskosten enthaltenen haushaltsnahen Dienstleistungen verlangen, wenn Sie mit Hilfe dieser Bescheinigung Ausgaben bei Ihrem Finanzamt steuerlich geltend machen wollen. Der Vermieter ist zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung verpflichtet, darf aber dafür eine Aufwandsentschädigung von bis zu 25 Euro verlangen. Dies entschied jetzt das Amtsgericht Hamburg.

AZ 49 C 157/09

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