Haftung beim Grillen

Jun 09
25
Beim Grillen kann es zu gefährlichen Brandverletzungen kommen. Diese können nicht nur den Griller sondern auch seine "Mitgriller" betreffen. Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 21.04.2009, Az. 9 U 129/08, festgestellt, dass der Griller für Verletzungen, die ein "Mitgriller" durch den sorglosen Umgang mit Brennspiritus erleidet, haftet. Die Haftung entsteht durch die Verpflichtung des mit dem Spiritus Umgehenden, der dadurch erzeugten Gefahrenlage aktiv entgegen zu steuern. Es kann jedoch für den Geschädigten zu einem Mitverschulden kommen, wenn dieser sich einer Selbstgefährdung ausgesetzt hat.

Veröffentlicht Donnerstag, den 25. Juni 2009 um 11:33 von Redaktion/Recht

Zugeordnet in aktuelle Neuigkeiten
Tags grillen, griller, haftung, mitverschulden, selbstgefährdung, spiritus, urteil



Dein Kommentar

Name:
Kommentar:
Captcha:

Suchen

NewsFeeds

Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.

Abonnieren

Kategorien

Video Beiträge

Weitere Videos

Aktuelle Urteile

Schlagwortwolke >

Archive