Gute Nachrichten für Geprellte: SMS-Flirtlines sind Betrug
Feb 10
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Dies haben auch Betrüger erkannt: Eine überwiegende Anzahl der angebotenen "SMS-Flirtlines" beruhen auf der Täuschung des Nutzers. Denn am anderen Ende der Leitung tippt kein sympathischer Single sondern ein professioneller Gegenspieler, der es nur auf eines abgesehen hat: Gutgläubige Kunden zum Versand möglichst vieler teurer SMS-Nachrichten zu veranlassen.
Ein seit dem 01.02.2010 rechtskräftiges Strafurteil des Amtsgerichts Flensburg wertete die Mitwirkung an einer auf Täuschung aufgebauten SMS-Flirtline eindeutig als Betrug und sprach eine Haftstrafe gegen die Angeklagten aus. Das Urteil hält fest, dass über 700.000 Handynutzer um rund 46 Millionen Euro geschädigt wurden, weitere Strafverfahren sind gegen Betreiber der SMS-Flirtlines anhängig.
Für den geprellten SMS-Nutzer, welcher statt eines netten Singlekontaktes eine hohe Telefonrechnung erhielt, ist das Urteil gleich in zweierlei Hinsicht von Nutzen:
Einerseits kann Strafanzeige gegen die Betreiber erstattet werden, in zivilrechtlicher Sicht ist
der der Rechung zu Grunde liegende Vertrag meist bereits wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB bzw. Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB nichtig. Jedenfalls kann er wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB angefochten werden.
Fazit: Unbekannte Singles flirten in den allermeisten Fällen nicht über kostenpflichtige Spezialnummern, löschen Sie entsprechende SMS. Falls Sie bereits geprellt wurden, sollten entsprechende Rechnungen keinesfalls ohne Einholung anwaltlichen Rates bezahlt werden.
Veröffentlicht Montag, den 8. Februar 2010 um 14:03 von Christian Celsen
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Tags anfechtung, betrug, flirt, nichtigkeit, rechnung, sms, sms-flirt, vertrag
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