Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten.

Mai 10
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Arbeitsrecht Längere Kündigungsfrist bei jüngeren Mitarbeitern
Angestellte dürfen nicht grundsätzlich mehr Betriebsrente bekommen als Arbeiter, bloß, weil sie Angestellte sind. Das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden. Das Gebot der Gleichbehandlung gilt aber nur für Beschäftigungszeiten ab dem 1.07.1993. Bis zu diesem Termin hat auch die gesetzliche Rentenversicherung Arbeiter und Angestellte unterschiedlich behandelt. Unterschiedlich hohe Betriebsrenten darf eine Firma jedoch festlegen, wenn ihre Mitarbeiter unterschiedlich hohe Verantwortungen tragen oder verschieden stark belastet werden. Bei einer nicht individuellen Einteilung wird es schon problematisch. Eine unterschiedliche Gruppierung ist gegebenenfalls genau zu belegen und darf den grundsätzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzen.
BAG Az: 3 AZR 216/09

Veröffentlicht Donnerstag, den 27. Mai 2010 um 16:21 von Redaktion

Zugeordnet in Arbeitsrecht
Tags betriebsrenten, gleichbehandlung, gleichbehandlungsgrundsatz, rentenzusage



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